Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz

Was ist neu?

Das Teilhabestärkungsgesetz hat den Integrationsämtern ab dem 1.1.2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX übertragen.

Was wir tun?

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber informieren, beraten und unterstützen Unternehmen kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Diese Leistung wird durch die Ausgleichsabgabe finanziert.

„Die EAA als Partner der Betriebe sind dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.“

  • Informationen zu inklusiver Beschäftigung und Ausbildung in Ihrem Unternehmen.
  • Aufklärung zu Krankheitsbildern, Behinderungen und deren Auswirkungen im Beruf.
  • Beratung zur Einrichtung von neuen passgenauen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen.
  • Kompetente, innovative Umgestaltung bereits vorhandener Stellen und die individuellen Fördermöglichkeiten der Rehabilitationsträger.
  • Unterstützung bei der Personalauswahl im Einstellungsprozess.
  • Lotsenservice im Antragsverfahren bei den Kostenträgern.

EAA einfach erklärt:

 

Gerne beraten wir Sie in den Bezirken der Agentur für Arbeit Mainz und Bad Kreuznach:

 

Bad Kreuznach

Andreas Hettich
Mannheimer Str.203 | 55543 Bad Kreuznach
Mobil: 0157 35322242
E-Mail: andreas.hettich@alzey-teilhabe.de

Mainz

Andreas Hettich
Kaiserstr.42 | 55116 Mainz
Mobil: 0157 35322242
E-Mail: andreas.hettich@alzey-teilhabe.de

Worms

Ira Wenz
Maximillianstr.10 | 67547 Worms
Tel.: 06241/ 6986512 | Fax 6988781
Mobil: 0178 9736903
E-Mail: ira.wenz@alzey-teilhabe.de